Erhalten lässt sich nur das, was man kennt! Eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg zur Biodiversitätsgemeinde ist daher die Berücksichtigung einschlägiger naturschutzfachlicher Grundlagen (wie z.B. Biotopkartierung oder das Arten- und Biotopschutzprogramm). Zusätzlich können Artenerfassungen oder spezielle Kartierungen notwendig sein. Daraus leiten sich Lebensraumansprüche wildlebender Tiere und Pflanzen ab, die als Richtschnur für die erforderlichen Maßnahmen dienen.